Home
Bezirksgericht Varna

Beitragsseiten

Das Bezirksgericht Varna verhandelt Rechtssachen als:

  • Erste Instanz – Rechtssachen, die gesetzlich festgelegt sind

  • Zweite Instanz – angefochtene Rechtsakten der Amtsgerichte

Die Rechtssachen, die das Gericht verhandelt, unterteilen sich in:

  • Zivilsachen

  • Strafsachen

  • Handels- und Firmensachen

Als erste Instanz befassen sich Bezirksgerichte mit den kompliziertesten Fällen, die das größte öffentliche Interesse hervorrufen.

Zivilsachen

Das Bezirksgericht Varna, als Gericht erster Instanz, beschäftigt sich mit Fällen zur Feststellung und Anfechtung von Herkunft, zur Beendigung der Adoption, zur Entmündigung oder zur Aufhebung einer Entmündigung; mit Ansprüchen auf Eigentum und andere dingliche Rechte mit einem Wert von mehr als 50.000 BGN (25.000 Euro). Alle anderen Zivilsachen liegen in der Zuständigkeit der Amtsgerichte als erste Instanz, aber für sie ist das Bezirksgericht Varna das Gericht zweiter Instanz.

Strafsachen

Das Bezirksgericht als Gericht erster Instanz ist zuständig für schwere Fälle wie Mord, Entführung, schweren Raubüberfall, Schmuggel, Herstellung von Falschgeld, Verteilung von Drogen, Amtsmissbrauch usw. , wofür eine Strafzeit von mehr als 5 Jahren vorgesehen ist. Für alle übrigen Strafverfahren ist das erstinstanzliche Gericht das Amtsgericht und das Gericht der zweiten Instanz - das Bezirksgericht.

Handels- und Firmensachen

Das Bezirksgericht Varna befasst sich mit Forderungen in Handelssachen, deren Wert 25.000 BGN (EUR 12.500) überschreitet, mit Ausnahme von Unterhaltsansprüchen, Arbeitskämpfen und Forderungen im Zusammenhang mit Fehlbeträgen. Das Bezirksgericht verhandelt auch Beschwerden über die Unzulässigkeit oder Ungültigkeit von Eintragungen in das Handelsregister, über Insolvenzfälle sowie über Anforderungen im Rahmen anderer Rechtsakten, mit Ausnahme der Zivilprozessordnung, die ebenfalls in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Varna fallen. Das Bezirksgericht Varna ist das Registergericht für gemeinnützige juristische Personen, Wohnbauunternehmen, Anwaltskanzleien, etc. Die Registrierung der Gewerbetreibenden erfolgt durch die Eintragungsagentur beim Justizministerium in Übereinstimmung mit dem Handelsregistergesetz.